Allgemeine Einkaufsbedingung (AGB) der agathon GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich für alle, auch zukünftigen, Bestellungen von Waren und Dienstleistungen sowie deren Abwicklung.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers kennt der Auftraggeber nicht an. Ihre Geltung und Anerkennung treten nur dann ein, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird.
1.3. Die Annahme von Lieferung/Leistung des Auftragsnehmer an Auftraggeber oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung, selbst wenn die Annahme oder Bezahlung in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Auftragnehmers erfolgt.
2. Angebotsunterlagen, Geheimhaltung
2.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftraggeber Eigentums – und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf der Bestellung zu verwenden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
2.2. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung wird mit dem jeweiligen Auftragnehmer geteilt und ist schriftlich zu bestätigen.
3. Bestellungen
3.1. Eine Beauftragung oder Bestellung ist nur verbindlich, wenn diese vom Auftraggeber schriftlich erteilt wurde. Mündlich erteilte Bestellung sind erst durch die nachträglich übersendete, schriftliche Bestellung durch den Auftraggeber wirksam.
3.2. Die Bestellannahmefrist beläuft sich auf zwei Arbeitstage ab dem Datum des Bestelleinganges und hat durch den Auftragnehmer schriftlich zu erfolgen. Bei Ablauf der Annahmefrist behält sich der Auftraggeber vor, von der Bestellung zurückzutreten.
3.3. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung durch die Auftragsbestätigung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Insbesondere ist der Auftraggeber an Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nur insoweit gebunden, als diese mit diesen Bedingungen übereinstimmen oder er ihnen schriftlich zugestimmt hat.
4. Beistellung
4.1. Sofern der Auftraggeber Materialien liefert und/oder beistellt, verbleiben diese im Eigentum des Auftraggebers. Verarbeitung oder Umbildung durch den Auftragnehmer werden für den Auftraggeber vorgenommen. Werden Materialien vom Auftraggeber mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftraggeber das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
4.2. Der Auftraggeber behält sich das Miteigentum an den unter Verwendung der beigestellten Komponenten hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftragsnehmers aus der Geschäftsbeziehung vor.
5. Preise, Zahlung
5.1. Der in einer Bestellung ausgewiesene Preis ist fest und bindend.
5.2. Ansprüche aufgrund zusätzlicher Lieferungen und/oder Leistungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Beauftragung der zusätzlichen Lieferungen und/oder Leistungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geltend gemacht werden. Ansonsten sind Nachforderungen über den Gesamtfestpreis hinaus ausgeschlossen.
5.3. Die Rechnung ist unverzüglich nach Lieferung als E-Rechnung zur Verfügung zu stellen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird in Deutschland die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung für steuerbare Lieferungen und Leistungen, die nicht nach § 4 Nr. 8-29 UStG steuerfrei sind, allgemeine Einkaufsbedingung (AGB) der agathon GmbH zwischen inländischen Unternehmern eingeführt; ausgenommen hiervon sind Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € und Fahrausweise.
5.4. Fällige Rechnungen können seitens des Auftragsgebers erst dann bearbeitet werden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem UStG entsprechen, und die in der Auftraggeber Bestellung ausgewiesene Bestellnummer sowie die mit der Bestellung vereinbarten Angaben und/oder Unterlagen enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Bei Fehlen der vorgenannten Angaben und/oder Unterlagen ist der Auftragnehmer nicht befugt, die gegenständliche Forderung gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
5.5. Die Zahlung des Kaufpreises wird, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Warenlieferung, Erhalt einer prüffähigen Rechnung und Eingang aller vertraglich geforderten Unterlagen fällig. Die Zahlung erfolgt unbar auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers. Hierzu hat der Lieferant eine entsprechende Bankverbindung anzugeben. Dies gilt auch für Änderungen der
Bankverbindung. Bei vereinbarten Teilleistungen wird die Zahlung erst mit der letzten Lieferung fällig.
6. Lieferzeit
6.1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit, die vom Auftragnehmer vorher sorgfältig zu prüfen ist, ist bindend. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Eingang der Ware beim Auftraggeber.
6.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wird. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber auch informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, die dazu führen könnten.
6.3. Ist bei Lieferverzug ein Sonder-/ Eiltransport erforderlich, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.
6.4. Vorzeitige Lieferungen werden vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
6.5. Der Auftraggeber ist im Falle vorzeitiger Lieferung berechtigt, den vereinbarten Liefertermin als Basis für die Berechnung des Zahlungsziels zu verwenden.
7. Lieferung, Leistung, Sachmängel
7.1. Die Lieferungen haben, soweit in dem Vertrag kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist, am Geschäftssitz des Auftragsgebers zu erfolgen (Bringschuld) und sind vom Auftragsnehmer auf dessen Kosten gegen Transportschäden, falsche Ver- oder Entladung sowie Diebstahl zu versichern.
7.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Lieferungen die zugehörigen Lieferscheine beizufügen. Auf den Lieferscheinen sind alle Inhalte gemäß Bestellung – Bestellnummer, Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Einheit, Gewicht, Lieferdatum – anzugeben. Sind diese Voraussetzungen nicht gewährt, so hat der Auftraggeber die hieraus entstehenden Verzögerungen bei der Bearbeitung nicht zu vertreten.
7.3. Teillieferungen-, Mehr- oder Minderlieferungen sind unzulässig. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung oder vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber.
7.4. Der Auftragnehmer ist zur (vollständigen oder teilweisen) Untervergabe von Aufträgen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt. Verstöße berechtigen den Auftraggeber, die Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.5. Der Auftraggeber prüft die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte (Produktionsmaterial) beim Eingang auf Übereinstimmung von bestellter und gelieferter Ware, auf etwaige Quantitätsabweichungen sowie äußerlich erkennbare Beschädigungen. Bei dieser Allgemeine Einkaufsbedingung (AGB) der agathon GmbH Prüfung festgestellte Mängel zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich an. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der gelieferten Waren durch den Auftraggeber festgestellt werden, zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung der Mängel an. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.
7.6. Bei mangelhafter Lieferung ist zunächst dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung, d.h. nach Wahl vom Auftraggeber entweder Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache (Austauschteile) zu geben. In beiden Fällen trägt der Auftragnehmer alle hierdurch bei ihm oder Auftraggeber entstehenden Kosten, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle. Gleiches gilt für ggf. anfallende Ausbau- und Einbaukosten. Im Falle der Nachlieferung hat der Auftragnehmer die mangelhaften Produkte auf seine Kosten zurückzunehmen.
8. Compliance, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegengeltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
8.3. Der Auftragnehmer sichert die Leistung eines angemessenen Lohns und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns zu und wird die von ihm beauftragten Unterlieferanten in gleichem Umfang verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung zur Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
9. Erfüllungsort
9.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.
10. Schlussbestimmung
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen Einkauf- AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung für den Auftraggeber und den Auftragnehmern verbindlich.
10.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser Einkauf-AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.
10.3. Erfüllungsort ist Essen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Essen.